Titel - AGB EVENTS Chäs Paradies
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AGB EVENTS

Text AGB Events
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  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung bei Chäs Paradies GmbH (CP) kommt zwischen Ihnen und CP ein Vertrag zustande. Wir bitten Sie deshalb, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.
     
  2. Anmeldung
    Die Anmeldung kann online (via Website-Buchung) oder schriftlich per E-Mail erfolgen. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und CP.
     
  3. Vertragsgegenstand
    Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Event die Leistungen zu erbringen, welche er gemäss den Beschreibungen in seinem Angebot anbietet. Spezielle Wünsche können nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
     
  4. Vertragsabschluss
    Mit der Entgegennahme Ihrer online oder schriftlichen Bestätigung beim Veranstalter kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und CP zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und CP wirksam.
     
  5. Preise
    Die Preise für den Event ersehen Sie aus dem Ihnen zugestellten Angebot / Auftragsbestätigung. Sie sind in Schweizer Franken. Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
     
  6. Zahlungsbedingungen
    Die Zahlungskonditionen sind in der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. der Online- Buchung definiert. Bei Buchungen gegen Rechnung beträgt die Zahlungsfrist 20 Tage.
     
  7. Annullation oder Änderung der Buchung durch den Kunden
    Eine Annullation durch den Kunden vor dem Anlass ist CP mittels E-Mail schriftlich, in Bezug auf Ihre Buchung mitzuteilen. Bei jeder Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der Arrangementskosten in Rechnung gestellt: bis 20 Tage vor Aktivitätsbeginn 20%,
    bis 10 Tage vor Aktivitätsbeginn 30%, 
    bis 5 Tage vor Aktivitätsbeginn 100%

    7.1 Für Events gelten jeweilen spezielle Annullationsbedingungen
    Wenn der Kunde zur Aktivität nicht erscheint oder diese wegen zu spätem Eintreffen nicht durchgeführt werden kann, bezahlt er 100% der Aktivität. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder zu spätem Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

    7.2 Verrechnung
    Die Verrechnung erfolgt durch CP anhand der Auftragsbestätigung. Personenabmeldungen werden bis 5 Tage vor Anlass berücksichtigt und das Angebot neu berrechnet. Allfällige Abmeldungen müssen schriftlich (per Email) gesendet werden.
     
  8. Materialverluste / Materialdefekte
    Materialverluste werden verrechnet. Materialschäden (keine Verbraucherschäden) werden in Rechnung gestellt.
     
  9. Annullation oder Änderung der Buchung durch den Veranstalter
    Der Event kann vom Veranstalter abgesagt oder geändert werden. Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlichen Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

    Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.

    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- oder Natur-verhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 15% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
     
  10. Haftung
    CP verpflichtet sich seinen Kunden gegenüber, die Event gewissenhaft und fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen. Der Veranstalter steht ein für Mängel bei der Durchführung des Events, sofern es sich um einen verschuldeten Ausfall von vereinbarten Leistungen oder um Änderungen handelt, die einem Minderwert gleichkommen.
     
    Der Veranstalter vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen soweit es vor Ort nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Die Haftung bleibt in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Für Programmänderungen wegen Zug- und Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen.
     
    Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind. Für Handlungen des Aktivitätsleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt. Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitäten-Veranstalter. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann, unter Vorbehalt der Regelung für Pauschalreisen, keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätung, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen.
     
    Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
     
  11. Beanstandungen
    Allfällig erlittene Schäden oder Beanstandungen sind sofort schriftlich bekanntzugeben und müssen vom Veranstalter bestätigt werden. Die Haftung ist jedenfalls auf den Auftragswert beschränkt. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefs, beim Veranstalter eingehen. Bei verspäteter Einreichung oder zu später Beanstandung während des Events verfallen sämtliche Ansprüche.
     
  12. Bildrechte
    Der Kunde zeigt sich einverstanden, dass CP die Fotos des Events für interne Werbezwecke verwenden darf.
     
  13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
    Zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Frauenfeld TG.
     
  14. Veranstalter
    Chäs Paradies GmbH
    Dorfstrasse 17
    8532 Weiningen TG
    info@chaes-paradies.ch
    www.chaes-paradies.ch

     
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Dorfstrasse 17
8532 Weiningen TG
 
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